Wasser
- Trinkwasser/Abgefüllte Wässer
- Wasserversorgungsanlagen
Gemeinden, Wassergenossenschaften, private Kleinanlagen (Einzelwasserversorgung)
„Trinkwasser ist Wasser, das in nativem Zustand oder nach Aufbereitung geeignet ist, vom Menschen ohne Gefährdung seiner Gesundheit verzehrt zu werden, und das geruchlich, geschmacklich und dem Aussehen nach einwandfrei ist.“ (Codex Kapitel B1 „Trinkwasser“)Trinkwasser stammt aus
a) Grundwasser (Grund- und Quellwasser)
b) Oberflächenwasser
c) Niederschlagswasser
Die Überprüfung und Untersuchung von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasser) darf nur von berechtigten Personen, die gemäß § 73 Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) hiezu berechtigt sind, durchgeführt werden. Diese müssen über ein Labor verfügen, das gemäß § 9 Akkreditierungsgesetz – AkkG, BGBl. Nr. 468/1992 idgF, als Prüf- und Inspektionsstelle für den Bereich Trinkwasser/Badewasser/Abfall akkreditiert ist.
Die Geschäftsführer der ARGE Umwelt-Hygiene GmbH in Innsbruck sind gemäß § 73 LMSVG berechtigt, Untersuchungen und Begutachtungen von Trinkwasser durchzuführen.Personen, die Trinkwasser in Verkehr bringen, sind gemäß TWV verpflichtet, mindestens 1 x jährlich eine Untersuchung durchführen zu lassen.
Die Mindesthäufigkeit und der Mindestumfang der Untersuchungen hängt vom Wasserverbrauch bzw. der Anzahl der versorgten Personen ab.Die Beurteilung bzw. die Begutachtung von Trinkwasser beinhaltet mindestens folgenden Umfang:
- eine Inspektion: diese umfasst einen Lokalaugenschein mit Aufnahme eines Ortsbefundes der gesamten Wasserversorgungsanlage.
- eine Probenahme in Form einer Stufenkontrolle: die Stufenkontrolle umfasst die Überprüfung des gesamten Systems durch Untersuchung des Wassers vom Wasserspender (Quelle, Brunnen), allfälligen Aufbereitungsanlagen (UV-Desinfektionsanlagen), Behältern (Wasserspeichern) und des Wassers im Verteilungsnetz bis zum Endstrang eine Überprüfung des Wassers gemäß Untersuchungsumfang der Trinkwasserverordnung (gegebenenfalls Untersuchung von zusätzlichen Parametern, die aufgrund eines fachlich begründeten Verdachtes für die Beurteilung notwendig sind).
- Aufbereitungsanlagen
- „Abgefüllte Wässer“ (natürliches Mineralwasser, Quellwasser, Tafelwasser)
- Anerkennungsgutachten
- Wasserversorgungsanlagen
- Bäderhygiene
Aufbereitete Beckenwässer (Hallenbäder, künstliche Freibäder, Warmsprudelbeckenbäder (Whirl Pools)
- Hallenbäder
- künstliche Freibäder
- Warmsprudelbeckenbäder (Whirl Pools)
- Whirlwannen
- Überprüfung desinfizierender Maßnahmen (Abklatschtests)
- Bäder an Oberflächengewässern
- Kleinbadeteiche
- Badestellen in Badegewässern
Laut Bäderhygienegesetz bzw. Gewerbeverordnung ist der Betreiber eines Frei- , Hallen-, Warmsprudelbeckenbades bzw. von Whirlwannen verpflichtet, einmal jährlich ein wasserhygienisches Gutachten über die Beschaffenheit des Beckenwassers einzuholen.- Überprüfung der Aufbereitungsanlage und Nebeneinrichtungen
- Vorortmessungen (Chlormessung, pH-Wert, Leitfähigkeit, Redoxpotential)
- Probennahme für bakteriologischen bzw. chemisch/physikalische Analysen
- Erstellung des wasserhygienischen Gutachtens
- Sachverständigen Tätigkeit für Spezialanfragen
Überprüfung der desinfizierenden Reinigung von Oberflächen
Die regelmäßige Überprüfung von Reinigungs- bzw. Desinfektionsmaßnahmen sind für einen hygienisch einwandfreien Betrieb absolut sinnvoll und erforderlich.Abklatschtests zeigen, wie erfolgreich desinfizierende Reinigungen im Routinebetrieb sind.
- Ortsbegehung
- Überprüfung der Keimbelastung an neuralgischen Oberflächen
- Analysen der Proben im hauseigenen Labor
- Erstellung von Gutachten
- Kundenservice (Beratertätigkeit für Hygieneverantwortliche)
Legionellen
Das Einatmen von Aerosolen (Wasser-Luftgemisch) welches z.B. bei Duschen, bei Schwimmbädern und Whirlpools, bei Lüftungs- und Klimaanlagen, etc. entsteht, kann bei hohen Konzentrationen von Legionella pneumophila zu schweren Erkrankungen führen wie z.B. der Legionärskrankheit. Aus diesem Grund ist eine wiederkehrende Überprüfung der Warmwasseranlage auf Legionellen sinnvoll.- Ortsbegehung und Ist-Zustandsbewertung der Warmwasseranlage
- Probennahme für bakteriologische Analysen
- Erstellung eines Beprobungsplanes
- Betreuung und Begehung
- Beurteilung von baulichen Gegebenheiten und organisatorischen Abläufen in hygienerelevanten Bereichen
- Beurteilung von hygienerelevanten Ausstattungen und Maßnahmen im Rahmen der Begehung
- Trinkwassererwärmungsanlagen (Legionellen)
- Abwasser, Sickerwässer
- Abfall
- Beschneiungswasser
- Betriebswasser
- Sonstiges
Für den genauen Umfang der akkreditierten Tätigkeit bitte auf die Akkreditierungszeichen klicken.